Ab Freitag, dem 20.08.2021 gilt zum Bereich Testnachweise folgende Reglung:
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
Die Pflicht zur Vorlage eines Schülerausweises gilt für Jugendliche ab 15 Jahren.